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Vorarlberg beschließt Bodenschutzgesetz

Im Rechtsausschuss des Landes Vorarlberg wurde gestern das Bodenschutzgesetz beschlossen. „Dieses Gesetz ist ein richtiger Schritt für die Sicherung der Qualität unserer Böden. Insbesondere der Eintrag von Stoffen, die nicht in den natürlichen Nährstoffkreislauf gehören, sind zu unterbinden. Zudem muss die fachliche Beurteilung der Landwirtschaftskammer-Experten für künftige Entscheidungen berücksichtigt werden. Das heißt, Bodenschutz darf nicht per Gesetz direkt in die landwirtschaftliche Nutzung der Betriebe eingreifen“, stellt LK-Präsident Josef Moosbrugger fest.

„Unsere Bauernfamilien verstehen sehr wohl mit den Böden nachhaltig und schonend umzugehen. Schließlich ist es ihre Existenzgrundlage und die Ergebnisse der vielen, landesweiten Bodenproben der letzten Jahre stellen der Landwirtschaft ein gutes Zeugnis im Umgang mit Grund und Boden aus“, so Moosbrugger. Qualitativer Schutz müsse auch Hand in Hand mit quantitativem Bodenschutz gehen. „Der bisherige massive Bodenverbrauch muss eingeschränkt werden und wir fordern daher, dass die Vorschläge von Seiten der Landwirtschaft, wenn schon nicht im Bodenschutzgesetz, zumindest im neuen Raumplanungsgesetz entsprechende Berücksichtigung finden“, fordert der LK-Präsident.