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Schweinepest: WTO verurteilt Vorgehen Russlands

Das russische Einfuhrverbot für Schweine und Schweinefleisch aus der EU verstößt gegen internationales Handelsrecht. Zu diesem Ergebnis kommt die Welthandelsorganisation (WTO) in Genf. Die Berufungsinstanz der WTO bestätigt jetzt ein Urteil in erster Instanz vom August 2016. Demnach hat Russland überzogen auf die Fälle von Afrikanischer Schweinepest in der EU reagiert.

Russland hätte 2014 lediglich den Import aus den Regionen in Polen und den baltischen Ländern sperren dürfen, in denen die Seuche aufgetreten ist. Ein Einfuhrverbot für Schweinefleisch aus der gesamten EU verstoße gegen das sanitäre und phytosanitäre Abkommen (SPS) der WTO, wird betont.

Allerdings hat die Bestätigung des Urteils in Genf kaum praktische Auswirkungen. Russland blockiert ohnehin die Einfuhr fast aller Lebensmittel aus der EU wegen der Auseinandersetzungen in der Ostukraine. Sollte Moskau also auf das Schweinepesturteil der WTO reagieren, könnten lediglich Zuchtschweine oder Schweinefett wieder geliefert werden. Sollte Russland zukünftig auch diese Einfuhren verweigern, darf die EU Strafzölle für Waren aus Russland festsetzen. Das Urteil der WTO bestätige, dass Schweinefleisch aus der EU sicher sei, kommentierte Agrarkommissar Phil Hogan. Er verwies darauf, dass für EU-Schweinefleisch neue Abnehmer in Asien gesucht und auch gefunden wurden, nachdem Russland seine Grenzen geschlossen hatte.