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Schwarzmann: „Kinderziehungszeit bei Pension besser berücksichtigen“

Von den rund 414.000 in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Arbeitskräften in Österreich sind etwa 46% Frauen, zirka 34% der bäuerlichen Familienbetriebe werden derzeit von Bäuerinnen allein geführt. Die Frauen in der Landwirtschaft sind das Rückgrat der bäuerlichen Familienbetriebe und die zentrale Anlaufstelle zwischen Betrieb, Haushalt und Familie. „Im Vergleich mit der durchschnittlichen Kinderzahl aller in Österreich lebenden Frauen haben Bäuerinnen noch immer deutlich mehr Kinder (im Schnitt 2,6). Obwohl sie Beruf, Haushalt und Kinder gut meistern und den überwiegenden Teil der Familienarbeit leisten, rechnet sich ihr Einsatz bei der Bemessung ihrer Pension noch nicht im gewünschten Ausmaß. Bei den Kindererziehungszeiten fordern wir die Anrechnung von vier Jahren pro Kind. Die Regelung zur erhöhten Ausgleichszulage ist aus der Sicht der Bäuerinnen noch zu ergänzen, weil viele Frauen in der Landwirtschaft durch das Inkrafttreten der Bäuerinnenpension im Jahre 1992 die 30 Beitragsjahre nicht erbringen können und daher von dieser Maßnahme ausgeschlossen sind. Zudem verlangen wir eine Ausweitung auf den Ausgleichszulagenrichtsatz für Verheiratete“, fordert Bundesbäuerin Andrea Schwarzmann, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft österreichische Bäuerinnen, anlässlich des Weltfrauentages am 8. März weitere Verbesserungen für alle Frauen in der Landwirtschaft.

Das zum Ende des Vorjahres im Nationalrat beschlossene Pensionspaket 2016 brachte Verbesserungen, wie etwa die Aufstockung der Mindestpension auf 1.000 Euro bei 30 Beitragsjahren, die Umsetzung des Sozialversicherungsrabatts für Bäuerinnen und Bauern für das vierte Quartal 2016 sowie die Einmalzahlung an Pensionisten und Pensionistinnen („Pensionshunderter“).

„Damit die SVB auch weiterhin ihre Aufgaben im Dienste der bäuerlichen Familien erfüllen kann, ist eine gesunde finanzielle Basis notwendig, die aber durch die strukturelle Entwicklung des Berufsstandes bedroht ist. Wenn Kinder aus Bauernfamilien zunehmend außerhalb der Landwirtschaft berufstätig sind und hier ihre Beiträge zur Sozialversicherung anderer Solidargemeinschaften einzahlen, dann ist dies zu berücksichtigen. Aus Sicht der ARGE Bäuerinnen ist es daher notwendig und gerechtfertigt, dass auch künftig wieder öffentliche Mittel für die bäuerliche Sozialversicherung zur Verfügung gestellt werden, um die durch Abwanderung bedingten Strukturnachteile in der Land- und Forstwirtschaft auszugleichen“, betonte Schwarzmann abschließend.