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SBV-Obfrau Meier: „Bereit für Veränderungen“

Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) hat bei ihrer Generalversammlung am 7. Dezember den positiven Rechnungsabschluss für 2016 beschlossen. Das Gesamtvolumen von über 3 Mrd. Euro umfasst dabei Leistungen aus allen drei Zweigen – in der Krankenversicherung (KV) wurde wieder ein gutes Ergebnis erzielt. Durch den Wegfall des Bundesbeitrages wies die Unfallversicherung wie erwartet einen Verlust auf, der durch die KV ausgeglichen wird. Das Ergebnis in der Pensionsversicherung, die mit über 2 Mrd. Euro den Großteil der Mittel benötigt, ist durch das bestehende Pensionsrecht mit seinen Finanzierungsmechanismen ausgewogen. Im Vordergrund der Sitzung stand dieses Mal aber die Strukturdebatte in der Sozialversicherung.

SVB-Obfrau Theresia Meier forderte die Funktionäre auf, die Interessen der Versicherten stärker in den Mittelpunkt zu rücken, sich für deren berufsständische soziale Absicherung einzusetzen und die Vorteile einer selbstverwalteten Sozialversicherung zu transportieren. „Es ist besser, den unaufhaltbaren Wandel aktiv mitzugestalten. Wir sind bereit, Veränderungen mitzutragen, solange sie von einer Verantwortung für die soziale Absicherung der Bäuerinnen und Bauern getragen sind“, bekundete die Obfrau eine offene Haltung zu einer Zusammenarbeit mit der SVA.

Meier wies in aller Klarheit auf die Grundbedingungen einer funktionierenden bäuerlichen Sozialversicherung, unabhängig von den Ergebnissen der Regierungsverhandlungen, hin. Wichtig sei etwa die Rückgabe beziehungsweise Kompensation der weggefallenen Strukturmittel aus der Tabaksteuer. „Diese 30 Mio. Euro jährlich werden dringend benötigt, um die Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung sicherzustellen. Landwirtschaftliche Betriebe werden weniger, auf einen aktiven Bauern kommt bereits mehr als ein Bauernpensionist. Zudem müssen Mittel für die Unfallversicherung durch eine Querfinanzierung aus der bäuerlichen Krankenversicherung und ab 2019 aus den Rücklagen der SVB aufgebracht werden. Die SVB, die lange um einen Schuldenabbau gerungen und kostendämpfende Reformen lange vor der aktuellen Debatte umgesetzt hat, würde sonst erneut in eine finanzielle Schieflage geraten. Ohne Sicherstellung der Finanzierung der bäuerlichen Sozialversicherung ist auch eine Zusammenführung nicht möglich“, betonte Meier.

Ein weiteres zentrales Element für eine leistbare soziale Absicherung im bäuerlichen Bereich stellt die Berechnung der Beitragsabgaben nach dem Einheitswert dar, die durch die Hauptfeststellung (2014) neu ermittelt und aktualisiert wurde. „Für eine verfassungskonforme Umsetzung der Hauptfeststellung ist aufgrund der Verzögerungen beim Bescheidversand eine Verschiebung des Wirksamkeitstermins für die Sozialversicherungsbeiträge von ursprünglich 1. Jänner 2017 auf nunmehr 1. April 2018 notwendig und sinnvoll. Damit soll verhindert werden, dass unsere Bäuerinnen und Bauern ein Jahr rückwirkend und auf einmal ihre angepassten Beiträge bezahlen müssen“, teilte die Obfrau mit. Auch für die Auszahlung von Steuermitteln für Betriebe mit stark erhöhten Einheitswert-Erträgen ist dieser Termin bedeutsam.

Meier zufolge sei bei allen geplanten Änderungen darauf zu achten, dass die auf die Bedürfnisse der bäuerlichen Versichertengruppe zugeschnittenen Angebote und Besonderheiten bewahrt und Errungenschaften wie die zahlreichen bedarfs- und berufsspezifischen Präventions- und Gesundheitsangebote für die bäuerlichen Beschäftigten erhalten und weiterentwickelt werden. „Die bäuerliche Berufsgruppe soll sich auch in einer neuen Struktur, wie in einem allfälligen Sozialversicherungsträger der Selbstständigen, wiederfinden können.“