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Rüben-Notfallregeln gelten auch fürs Burgenland

as Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) hat die vor einer Woche für Wien und einige niederösterreichische Bezirke erlassene Notfallregelung im Hinblick auf die durch den Rübenrüsselkäfer verursachten massiven Schäden nun auch auf die Rübenanbauregionen im Burgenland ausgeweitet, teilt der Präsident der Landwirtschaftskammer Burgenland, Nikolaus Berlakovich, mit.

Die Ausnahmeregelung führt für betroffene Rübenbauern in den Bezirken Neusiedl/See, Eisenstadt und Mattersburg unter anderem bei der ÖPUL-Maßnahme „UBB“ dazu, dass es seitens der AMA keine Sanktionierung gibt, wenn der Nachbau von Mais auf umgebrochenen Rübenflächen eine Überschreitung der 75%-Getreide-Mais-Grenze zur Folge hat. Rübenbauern, die von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen wollen, werden dringend ersucht, sich mit dem örtlich zuständigen Landwirtschaftlichen Bezirksreferat zwecks konkreter Beratung in Verbindung zu setzen. Informationen zur Vorgehensweise – auch hinsichtlich Meldefristen – sind auf der Homepage der LK Burgenland unter www.lk-bgld.at zu finden.

„Ich freue mich, dass das Ministerium so rasch reagiert hat und den betroffenen burgenländischen Rübenbauern die gleichen Möglichkeiten einräumt wie ihren niederösterreichischen Berufskollegen. Diese Rübenbauern rufe ich dazu auf, unbedingt eine Beratung durch die LK beziehungsweise Landwirtschaftlichen Bezirksreferate in Anspruch zu nehmen“, teilte Berlakovich mit.