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Rechnungshof zerpflückt Greening

Die Zahlungen, mit denen Landwirte dazu veranlasst werden sollen, umweltfreundlichere Bewirtschaftungsmethoden anzuwenden, werden wohl kaum zur Verbesserung der Umwelt- und Klimaleistung der Gemeinsamen Agrarpolitik beitragen. Zu diesem Ergebnis gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Wie die Prüfer feststellten, wurde das System durch die neuen Zahlungen noch komplexer, eine Veränderung der Bewirtschaftungsmethoden wurde jedoch nur auf etwa 5 % der landwirtschaftlichen Flächen der EU bewirkt.

Die Ökologisierung ist eine neue Art der Direktzahlung, die 2013 mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) eingeführt wurde. Sie wurde eingeführt, um Landwirte für einen positiven Einfluss auf die Umwelt, der sonst durch den Markt nicht honoriert würde, zu belohnen. Es handelt sich um die einzige Direktzahlung, deren erklärtes wichtigstes Ziel ökologischer Natur ist.

Die Prüfer untersuchten, ob durch die Ökologisierung die Umwelt- und Klimaleistung der GAP in Übereinstimmung mit den EU-Zielen verbessert werden konnte. Sie führten in fünf Mitgliedstaaten – Griechenland, Spanien (Kastilien und León), Frankreich (Aquitanien und Nord-Pas-de-Calais), Niederlande und Polen – Prüfungsgespräche mit den Mitarbeitern von Behörden.

„Die Ökologisierung bleibt im Grunde eine Regelung zur Einkommensstützung“, so Samo Jereb, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Europäischen Rechnungshofs. „So, wie sie derzeit umgesetzt wird, wird sie wohl kaum signifikant zur Verbesserung der Umwelt- und Klimaleistung der GAP beitragen“.

Die Prüfer stellten fest, dass die Europäische Kommission keine vollständige Interventionslogik für die Ökologisierungszahlungen entwickelt hatte. Ebenso wenig legte sie klare, ausreichend ehrgeizige Umweltziele fest, die durch die Ökologisierung erreicht werden sollten. Zudem beruht die Mittelzuweisung für die Ökologisierung nicht darauf, dass mit dieser Politik umwelt- und klimaschutzbezogene Ziele erreicht werden. Die Prüfer stellten außerdem fest, dass ein signifikanter Nutzen für Umwelt und Klima durch die Ökologisierung unwahrscheinlich ist, was hauptsächlich daran liegt, dass ein erheblicher Teil der geförderten Bewirtschaftungsmethoden auch ohne die Zahlung angewandt worden wäre. Nach Schätzung der Prüfer hat die Ökologisierung nur auf ungefähr 5 % der landwirtschaftlichen Fläche in der EU zu Änderungen der landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsmethoden geführt.

Schließlich stellten die Prüfer fest, dass die Ergebnisse der Politik wohl kaum rechtfertigen, in welchem Ausmaß die Ökologisierung die Komplexität der GAP erhöht. Ein Teil dieser Komplexität rührt von Überschneidungen zwischen der Ökologisierung und anderen Umweltanforderungen im Rahmen der GAP her.