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Oberösterreich erlaubt Jagdprüfung mit 16 Jahren

In der Sitzung der OÖ Landesregierung wurde eine Novelle der Jagdprüfungsverordnung beschlossen. Ab Kundmachung der Verordnung wird die Absolvierung der Jagdprüfung ab Vollendung des 16. Lebensjahres möglich sein. Die Ausstellung der Jagdkarte ist aber auf Grund des oberösterreichischen Jagdgesetzes erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres zulässig. „Diese Novellierung fördert nun auch in Oberösterreich die Vereinbarkeit von Jagd und Landwirtschaft in der Praxis. Gerade im agrarischen Schulwesen haben wir die Möglichkeit, Jugendliche für die verantwortungsbewusste und nachhaltige Ausübung der Jagd zu begeistern“, stellte Landesrat Max Hiegelsberger dazu fest.

Dem Landesjagdverband zufolge absolvieren in Oberösterreich pro Jahr durchschnittlich 600 bis 700 Kandidaten die Jagdprüfung, davon stammen rund 80 aus landwirtschaftlichen Fachschulen. „Generell erfreut sich der Freigegenstand Jagd zunehmender Beliebtheit, im aktuellen Schuljahr nehmen 280 Schülerinnen und Schüler daran teil“, berichtet Landesjägermeister Sepp Brandmayr. Die Absolvierung der Jagdprüfung kann auch an einem Schulstandort erfolgen, wenn dort eine entsprechende Prüfungskommission eingerichtet wird.