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Nationalrat beschließt Novelle zum Tierschutzgesetz

Die Novelle zum Tierschutzgesetz, die vom Gesundheitsausschuss in einigen Punkten noch präzisiert wurde, fand die mehrheitliche Zustimmung des Nationalrats. Im Plenum wurde noch von SPÖ und ÖVP ein Abänderungsantrag eingebracht und mehrheitlich angenommen, der unter anderem Details der Anbindehaltung von Rindern zugunsten kleiner Landwirtschaftsbetriebe regelt. Die Abgeordneten der SPÖ, ÖVP und der NEOS stimmten mit Gesundheitsministerin Pamela Rendi-Wagner überein, dass mit der Novellierung praxistaugliche Kompromisse erzielt wurden, die dem Ziel des Tierschutzes entsprechen und auch die Interessen von Tierzucht sowie Landwirtschaft berücksichtigen.

Im Bereich der Nutztiere regelt die Novelle vor allem die Ausnahmen für die Anbindehaltung. Grundsätzlich sind Rindern geeignete Bewegungsmöglichkeiten sowie geeigneter Auslauf oder Weidegang an mindestens 90 Tagen im Jahr zu gewähren, soweit dem nicht zwingende rechtliche oder technische Gründe entgegenstehen. Solche Gründe sind etwa das Nicht-Vorhandensein von geeigneten Weide- oder Auslaufflächen, bauliche Gegebenheiten am Betrieb oder Sicherheitsaspekte für Menschen und Tiere. Dies betrifft insbesondere kleine Betriebe. Nun wurde erreicht, dass diese Betriebe unter genau bestimmten Bedingungen weiterbestehen können. Sie müssen allerdings diese besonderen Gründe der Bezirksbehörde melden. Diese Meldepflicht der dauernden Anbindehaltung gilt bis Ende 2019.

Neu ist auch die verpflichtende Schmerzlinderung bei der Ferkelkastration sowie beim Enthornen von Ziegen und Kälbern. In der Neufassung des Gesetzes werden auch die Standards für die Haltung von Haustieren verbessert. Begriffe wie Tierasyl, Gnadenhof und Tierpension werden ebenso präzisiert wie der rechtliche Status der Tierschutz-Ombudspersonen und der Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung und Tierschutz.

Die Novelle sei sorgfältig verhandelt worden und biete praktikable Lösungen, befand ÖVP-Landwirtschaftssprecher Jakob Auer. Dank konstruktiver Gespräche mit dem Koalitionspartner ist für Auer eine vernünftige Balance zwischen Tier- und Menschenschutz bei der Novellierung gelungen. Bedauerlicherweise werde im Namen des Tierschutzes immer wieder die Nutztierhaltung verunglimpft, sagte er. Oft vergesse die Öffentlichkeit, dass die Tierhaltung, vor allem die Rinderhaltung, ein großes Gefahrenpotenzial berge und dass Jahr für Jahr schwere Arbeitsunfälle von Bäuerinnen und Bauern, auch mit Todesfolge, zu beklagen seien. Dies sollte bei Kritik an der Anbindehaltung bedacht werden. Die Novelle sei insgesamt ein guter Kompromiss und habe viele Verbesserungen erreicht, um vernünftige Rahmenbedingungen für die Landwirtschaft zu sichern.

ÖVP-Tierschutzsprecher Franz Eßl erklärte in der Debatte zum Tierschutzgesetz, es sei nach jahrelangen Verhandlungen, bei denen neben Politikern auch Wissenschafter, Tierschutzorganisationen, Tierärzte und auch Tierhalter eingebunden waren, „ein gutes Ergebnis erzielt worden“. Auch bei der Anbindehaltung habe man eine praxisgerechte Lösung gefunden. Für Eßl haben beide Haltungsformen sowohl Vor- als auch Nachteile: „Beim Laufstall haben die Tiere zwar mehr Bewegungsmöglichkeiten, aber der persönliche Bezug zum Tier ist bei der Anbindehaltung in den meisten Fällen stärker. Außerdem können die Bauern nicht alle zehn bis 20 Jahre ihre Ställe neu bauen, und auch der Sicherheitsgedanke muss in die Überlegungen miteinbezogen werden“, unterstrich Eßl.