Foto: Land OÖ

Nach Jäger-Ausstieg: Land OÖ übernimmt Wolfsschäden

„Es ist mittlerweile Gewissheit, dass der Wolfs-Bestand in Österreich wächst und das Rudel im Bereich von Allentsteig bereits zum dritten Mal Nachwuchs erwartet. In Oberösterreich gingen in den Jahren 2016 und 2017 insgesamt 33 Wolfshinweise ein“, teilt Landesrat Max Hiegelsberger mit. Der Wolf treffe auf eine dicht besiedelte Kulturlandschaft. Nun müsse man bundesweit, aber auch EU-weit vernetzt vorgehen. „Es braucht Spielregeln, um Sicherheit und Schutz zu gewährleisten und gleichzeitig die Freilandhaltung landwirtschaftlicher Nutztiere und unsere auch touristisch relevanten, bestoßenen Almen zu sichern“, so Hiegelsberger. Für die betroffenen Landwirte seien vor allem klare Informationen über Präventivmaßnahmen, die Vorgangsweise bei Rissen von Nutztieren und über Entschädigungsfragen wichtig.

Seit 2016 haben Wölfe in Oberösterreich 29 Nutztiere (vor allem Schafe und Damwild) getötet. Die Entschädigung von Wolfsrissen bei landwirtschaftlichen Nutztieren wird durch die Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, abgewickelt. Die Begutachtung von vermuteten Wolfsrissen erfolgt durch den Wolfsbeauftragten Georg Rauer beziehungsweise die Wildschadensberater der Landwirtschaftskammer. Auskünfte über erfolgversprechende Schutzvorkehrungen gegen Wolfsrisse können bei der Nationalen Beratungsstelle Herdenschutz beim Österreichischen Bundesverband für Schafe und Ziegen sowie bei den Wildschadensberatern der LK Oberösterreich eingeholt werden.

„Wir lassen unsere Bäuerinnen und Bauern im Schadensfall nicht alleine. Nachdem der OÖ Landesjagdverband im Herbst 2017 die Entschädigung stoppte, übernimmt das Land die Schadensdeckung für nachweislich von einem Wolf gerissene landwirtschaftliche Nutztiere“, unterstrich Hiegelsberger.

Bei Auffinden eines vermutlich von einem Wolf gerissenen landwirtschaftlichen Nutztieres sollte vom Eigentümer wie folgt vorgegangen werden: Die Lage des Kadavers darf nicht verändert werden, die Fundstelle des gerissenen Tieres ist zu dokumentieren (fotografieren oder filmen). Um mögliche DNA-Spuren zu sichern und Aasfresser fernzuhalten, sollte der Kadaver abgedeckt werden. Danach ist unverzüglich Kontakt mit dem Wolfsbeauftragten (Georg Rauer, Tel. 0664/6219419) oder einem Wildschadensbeauftragten der LK Oberösterreich (Tel. 050 6902 1436) aufzunehmen. Sie sind für die Besichtigung und Entnahme einer Gewebeprobe zur DNA-Untersuchung zuständig. Bei Vorliegen eines positiven Ergebnisses unterstützen die Wildschadensberater die betroffenen Landwirte bei der Schadensaufstellung.