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Meier: „Hauptfeststellung hat Pauschalierung gesichert“

Trotz Kritik ist die Einheitswert-Hauptfeststellung positiv zu bewerten, denn sie sichert das pauschale Beitragssystem in der bäuerlichen Sozialversicherung“, unterstrich die Obfrau der Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB), Theresia Meier, bei der alljährlichen Konferenz der niederösterreichischen Kammersekretäre am 22. Februar in der SVB-Hauptstelle. „Es ist wichtig die Möglichkeit zu wahren, damit die Versicherten auch weiterhin zwischen dem Pauschalsystem und der Beitragsgrundlagenoption wählen können, denn das ermöglicht Lösungen, die auf die betrieblichen Bedürfnisse abgestimmt sind.“

Wie Meier weiter ausführte, gibt es trotz intensiver Bemühungen Probleme bei der elektronischen Übermittlung der Datensätze der Einheitswertbescheide durch das Finanzministerium. Dennoch gehe man davon aus, dass die die ersten Beitragsvorschreibungen auf Basis der neuen Einheitswerte im dritten Quartal 2017 ausschicken werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Tagung war die 2016 vom Nationalrat beschlossene Beitragsgutschrift in Höhe von 53% für alle vollversicherten Betriebsführer(innen). Trotz zeitlichem Druck sei es gelungen, diese in der Vorschreibung im Jänner 2017 bereits zu berücksichtigen. Schmerzlich sei aber, so Meier, der daran gekoppelte Entfall der GSBG-Mittel von 31 Mio. Euro, weshalb in naher Zukunft Strategien für die mittel- und langfristige Finanzierung der SVB entwickelt werden müssen. Andernfalls steht laut Generaldirektor Franz Ledermüller die Finanzstabilität der bäuerlichen Krankenversicherung auf dem Spiel. Bei gleichen Rahmenbedingungen werde die Krankenversicherung 2019 erstmals negativ bilanzieren. In weiterer Folge sei ebenso die Querfinanzierung der Unfallversicherung gefährdet, deren Verluste aktuell durch Rücklagen der KV ausgeglichen werden.

„Zamghaut is schnell was“, so Meiers Reaktion auf die aktuelle Strukturdiskussion und die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Sie warnt dabei eindringlich vor voreiligen Schlüssen, weil die Bäuerinnen und Bauern mit der SVB ihren eigenen Sozialversicherungsträger und eine gleichberechtigte Mitsprache an der österreichischen Sozialversicherung verlieren.