Foto: agrarfoto.com

Landjugend begüßt Vereinheitlichung des Jugendschutzes

Die Landjugend Österreich begrüßt die weitgehende Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze in Österreich. Zumindest in acht von neun Bundesländern wird es ab 01.01.2019 ein einheitliches Jugendschutzgesetz geben. Gleichzeitig unterstreicht die Landjugend Österreich ihre umfangreichen
Maßnahmen, die sie bereits zur Risikominimierung bei Veranstaltungen gesetzt hat.
„Als Sprachrohr der Anliegen von Jugendlichen im ländlichen Raum und als Dachorganisation von mehr als 90.000 Mitgliedern haben wir schon seit Jahren eine österreichweite Regelung für Ausgehzeiten sowie für Alkohol- und Tabakkonsum von Jugendlichen gefordert. Es war höchst an der Zeit, die unterschiedlichen Bestimmungen der Bundesländer in Einklang zu bringen. Besonders bei unseren Bundesveranstaltungen hat es bei vielen Mitgliedern für Unverständnis und Verwirrung gesorgt, dass
die Regelungen des austragenden Bundeslandes oft andere sind als die der Heimatregion“, weisen Bundesleiterin Julia Saurwein und Bundesleiter Martin Stieglbauer auf die bisherige Problematik hin.
„Jahrelang haben wir uns gemeinsam mit der Bundesjugendvertretung (BJV), der gesetzlich verankerten
Interessenvertretung aller Kinder und Jugendlichen in Österreich, für einheitliche Bestimmungen eingesetzt. Unterstützt durch die neue Jugendministerin Juliane Bogner-Strauß konnte nun unter acht von neun Bundesländern eine Einigung erzielt werden, was wir sehr begrüßen“, betont die Bundesleitung der Landjugend Österreich.
Ab 1.1.2019 werden nun österreichweit die gleichen Bestimmungen für Alkohol- und Tabakkonsum gelten. Der Konsum von Alkohol ist ab 16 Jahren erlaubt, „harte“ alkoholische Getränke erst ab dem 18. Geburtstag – ebenso wie das Rauchen. Nächtlicher Ausgang ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23.00 Uhr und bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1.00 Uhr gestattet, für ältere Jugendliche gibt es
hingegen keine zeitliche Beschränkung mehr. „Einziger Wehrmutstropfen ist, dass Oberösterreich bei den Ausgehzeiten nicht bereit war, einer österreichweit einheitlichen Regelung zuzustimmen. Als Landjugend Österreich werden wir uns dennoch weiterhin für eine allumfassende bundesweite Vereinheitlichung des Jugendschutzgesetzes einsetzen. Klare Bestimmungen erleichtern die Einhaltung – im Sinne aller Beteiligten“, so die Landjugend.
Jugendschutz sei schon seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen der Landjugend Österreich. Aus diesem
Grund würden die rund 1.200 Orts- und Bezirksgruppen auch regelmäßig in Schulungen und mit Infomaterial mit den geltenden Jungenschutzgesetzen vertraut gemacht. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sei vor allem die richtige Alterskennzeichnung der Jugendlichen bei Festen sehr wichtig. Um das bei Landjugend-Veranstaltungen zu gewährleisten, bietet die Landjugend beispielweise in mehreren Bundesländern Kontrollarmbänder an. Das System mit den farbigen Armbändern habe sich bestens bewährt.
„Wir als Landjugend veranstalten gerne für die gesamte Gesellschaft Feste. Diese haben im ländlichen Raum Tradition und leisten einen wichtigen Beitrag zum Gemeinschaftssinn. Gleichzeitig setzen wir alles daran, diese Veranstaltungen in jeder Weise risikominimierend zu begleiten“, so der Bundesvorstand der Landjugend Österreich. So wurde von der Landjugend Salzburg beispielsweise ein Landjugend-Party-Kompass entwickelt, der als Anleitung für Festbesucher dient und absolute No-Gos sowie wünschenswertes Verhalten beschreibt. In Niederösterreich werden bereits seit einiger Zeit Workshops unter dem Namen „VerFESTigt“ durchgeführt, bei denen Feste im Detail analysiert und punkto Rausch- und Risikopädagogik – dem so genannten risflecting – adaptiert werden. Seit 2018 werden diese Workshops nun österreichweit, etwa gemeinsam mit den Veranstaltern von Bundesentscheiden, durchgeführt.