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Kompromisse bei Bioverordnung zeichnen sich ab

In den Verhandlungen um die Reform der EU-Bioverordnung zeichnen sich erste Kompromisse ab. Das leidige Problem von besonderen Grenzwerten für Pflanzenschutzmittel in Bioprodukten soll verschoben werden, womit Spanien, Italien und Portugal ihre strengen Standards für Bioerzeugnisse behalten dürfen. Für die anderen EU-Mitgliedstaaten gelten dafür keine neuen Grenzwerte. Fünf Jahre nach dem Inkrafttreten der neuen Bioverordnung soll die EU-Kommission einen Bericht über Spuren von unerlaubten Stoffen in Bioprodukten vorlegen. Falls nötig, könnte sie dann einen Vorschlag für einen besonderen Grenzwert für Pflanzenschutzmittel machen. Das sieht die Verhandlungsgrundlage für den Trilog am 31. Mai 2017 vor.

Das Europaparlament, der Ministerrat und die EU-Kommission tragen die Einigung mit. Dennoch gibt es vereinzelte Kritik. „Das ist der faulste aller Kompromisse“, bemängelte der Südtiroler Europaabgeordnete Herbert Dorfmann (EVP) in dieser Woche im Agrarausschuss der EU-Parlaments. Er befürchtet ungleiche Wettbewerbsbedingungen, wenn Bioprodukte mit Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Italien unverkäuflich sind, dagegen in anderen noch auf den Markt gelangen dürfen.

Offen vor dem nächsten Trilog sind vor allem die Themen Bio-Saatgut und der Anbau in Gewächshäusern. Derzeit dürfen Biobauern auf konventionelles Saatgut zurückgreifen, wenn es kein Bio-Saatgut gibt. Aber diese Ausnahegenehmigung soll rasch auslaufen. „Wir wollen größere Vielfalt bei Obst, Gemüse und Getreide und keinen Einheitsbrei aus dem Labor“, sagte Elisabeth Köstinger, Landwirtschaftssprecherin der ÖVP im EU-Parlament. Die EU-Bioverordnung könnte die Türen öffnen, um die Vormachtstellung internationaler Großkonzerne beim Saatgut zu brechen.

Köstinger begrüßt deshalb das Ende der Blockade der Europäischen Kommission bei den besonderen Ausnahmen für die Zulassungsverfahren von Bio-Saatgut. „Bestimmungen der Vorschriften der EU-Saatgutrichtlinien sind für die Ausprägungen regional anpassungsfähiger ökologischer Sorten nicht geeignet. 100% Bio heißt auch 100% Bio-Saatgut. Für Österreichs Saatgutwirtschaft wäre das eine große Chance, unseren Qualitätsvorsprung bei der Bio-Saatgutproduktion weiter auszubauen“, ist die EU-Abgeordnete überzeugt.

Hinsichtlich des Anbaus in Gewächshäusern fordern Schweden, Dänemark, Finnland und die drei baltischen Staaten Ausnahmen für den ansonsten bodengebundenen Biolandbau. Das würde aber eine Wettbewerbsverzerrung für die südlich angrenzenden EU-Mitgliedstaaten bedeuten, die vor allem die Niederländer im Sonderausschuss Landwirtschaft beklagten.

Alle Beteiligten sind zuversichtlich, dass es zu einem Durchbruch in den Verhandlungen unter maltesischer EU-Ratspräsidentschaft kommen wird. 95% der Probleme seien bereits gelöst, erklärte EU-Agrarkommissar Phil Hogan im Agrarausschuss des Europaparlaments.