Foto: Bio Austria/Fuchs

Grabmann: Bioverordnung bedarf „weiterer Verbesserungen“

Die Verhandlungsführer der EU-Mitgliedstaaten, von EU-Kommission und EU-Parlament haben einen technisch bereinigten Gesetzentwurf zur Revision der EU-Bio-Verordnung vorgelegt. Über diesen soll nun am kommenden Montag, 20. November, im Sonderausschuss Landwirtschaft des EU-Agrarrates vorentschieden werden. Bio Austria, der Verband der Biobäuerinnen und -bauern Österreichs, bewertet den vorliegenden Gesetzentwurf nach einer ersten Prüfung weiterhin äußerst kritisch.

„Die Mängel im aktuellen Vorschlag können von den wenigen Fortschritten in kleinen Teilbereichen nicht aufgewogen werden. So würden unpraktikable Kontroll- und Berichtsvorgaben zu einer Bürokratieflut für Unternehmer und Behörden führen, was die Bio-Produktion verteuern würde, ohne einen nennenswerten Vorteil zu bringen. Darüber hinaus gibt es eine Fülle von Unklarheiten und Widersprüchen, etwa in Bezug auf den Tierzukauf und die Umstellung auf biologische Produktion, was in der Praxis zu Rechtsunsicherheit und im schlimmsten Fall zu weniger Bio führen würde“, stellte Bio Austria-Obfrau Gertraud Grabmann in einer Aussendung fest.

„Die schlimmsten Giftzähne wurden dem Legislativvorschlag der EU-Kommission zwar gezogen, der Mehrwert gegenüber der aktuellen EU-Bio-Verordnung fällt allerdings dürftig aus und es werden im Gegenzug zusätzliche, neue Probleme geschaffen. Der vorliegende Entwurf bedarf daher weiterer Verbesserungen, damit er eine Zustimmung erfahren kann“, betonte Grabmann. Es zähle das Gesamtpaket, und dieses sei derzeit unausgegoren. Österreichs Vertreter beim Sonderausschuss Landwirtschaft sollten daher ihre bisherige kritische Haltung beibehalten. „Gleichzeitig begrüßen wir jede Chance, weitere notwendige Verbesserungen des Textes zu ermöglichen“, so die Obfrau.