Foto: agrarfoto.com

Glyphosat-Entscheidung geht in heiße Phase

In der kommenden Woche will die EU-Kommission über die Wiederzulassung von Glyphosat abstimmen lassen. Die vorgeschlagenen zehn Jahre verfehlen wahrscheinlich die Rückendeckung der EU-Mitgliedstaaten. Deshalb wird in geheimen Verhandlungen an einer Lösung gesucht. Lediglich zwei Dinge stehen fest: Die EU-Kommission wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel nur mit Zustimmung einer qualifizierten Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten weiterhin zulassen. Sollte die qualifizierte Mehrheit in diesem Jahr nicht mehr zustande kommen, läuft die Zulassung von Glyphosat nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten aus. Das Ende des Verfahrens in Brüssel ist völlig offen.

In Österreich ist die Entscheidung im EU-Unterausschuss des Nationalrats mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und Grünen gegen eine Zulassungsverlängerung ausgefallen, die Bundesminister Andrä Rupprechter nun auch auf EU-Ebene bindet. Eine Woche vor der Abstimmung richten sich aber die Augen auf Frankreich und Deutschland, die sich bei vorherigen Abstimmungen enthalten haben. Hinter den Kulissen wird daran gearbeitet, ob bei einer Verlängerung um lediglich fünf Jahre einige EU-Mitgliedstaaten zur Zustimmung bewegt werden könnten. In Frankreich gibt es ähnliche Debatten zwischen dem Agrarministerium und dem Umweltministerium wie in Deutschland. Der französische Landwirtschaftsminister Stéphane Travert fordert sieben Jahre, der Umweltminister Nicolas Hulot spricht sich für höchstens drei Jahre aus. Auch der deutsche Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt arbeitet an einer Lösung mit einem möglicherweise kürzeren Zulassungszeitraum und verhandelt mit dem Bundesumweltministerium.

In der Zwischenzeit hat sich der Umweltausschuss des Europaparlaments für ein Anwendungsverbot von Glyphosat in der Landwirtschaft ab Dezember 2020 ausgesprochen. Außerhalb der Landwirtschaft sollte der Herbizidwirkstoff sofort verboten werden, heißt es in der Erklärung des Umweltausschusses des EU-Parlaments, die allerdings politisch nicht bindend ist. Der Erklärung stimmten im Ausschuss 39 Abgeordnete zu, neun waren dagegen und zehn enthielten sich der Stimme. Am 24. Oktober erfolgt das Votum im Plenum des Europaparlaments.