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GAP ab 2020 nimmt konkretere Formen an

In der Reformdebatte um die künftige Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zeichnen sich erste Elemente ab. Grundlegende Einschnitte an der bisherigen GAP sieht EU-Agrarkommissar Phil Hogan nicht vor. Die Reform von 2020 werde keine Revolution, sondern eine Evolution, hatte Hogan schon mal im Vorfeld zur aufkommenden Debatte beteuert. Jetzt liegt ein erstes Papier aus der Generaldirektion für Landwirtschaft der EU-Kommission (GD-Agri) vor, das den Aussagen des Kommissars Rechnung trägt. Darin bleibt es bei möglichst freien Agrarmärkten, die im Normalfall ohne staatliche Eingriffe auskommen. Agrarexporte in Drittländer aus wettbewerbsfähigen Betrieben sollen der Wachstumsmotor im Sektor bleiben. Unternehmerische Landwirte sollen auch in Zukunft selbst entscheiden, welche hohen Preisrisiken sie sich aussetzen wollen, ohne eine Versicherung in Anspruch zu nehmen. Französische Ideen, nach denen bis zu einem Drittel des EU-Agrarhaushalts für Risikoabsicherungen reserviert werden sollten, finden in dem Papier der GD-Agri kein Echo.

Änderungen sind bei den Direktzahlungen und bei den Umweltauflagen geplant. Hogan geht es darum, die Notwendigkeit der Einkommenstransfers an Landwirte herauszustellen, damit auch nach 2020 noch ausreichende Finanzen im EU-Haushalt für die erste Säule der GAP (Direktzahlungen) zur Verfügung stehen. Die Direktzahlungen seien das Rückgrat der GAP, damit auch zukünftig noch 7 Mio. Landwirte flächendeckend produzieren können, holt das Papier argumentativ aus.

In einem Schaubild wird verdeutlicht, dass vor allem in Luxemburg und Dänemark, aber auch in allen anderen EU-Mitgliedstaaten der alten EU-15, Landwirte trotz der Direktzahlungen weniger als die Beschäftigten außerhalb des Agrarsektors verdienen. In den osteuropäischen EU-Mitgliedstaaten gibt es dagegen keinen Unterschied bei den Verdiensten innerhalb und außerhalb der Landwirtschaft. Die Verteilung der Direktzahlungen werde als ungerecht empfundenen, solange 20% der Betriebe 80% bekämen.

Damit die Einkommensstützungen zielgerichteter werden, sollten Obergrenzen eingeführt werden. Das Papier regt eine Obergrenze zwischen 60.000 und 100.000 Euro/Betrieb und Jahr an. Dabei sollten Arbeitskräfte berücksichtigt werden, um Entlassungen zu vermeiden, relativierten die Autoren in der GD-Agri, was vor allem den Großbetrieben in Ostdeutschland, Tschechischen und der Slowakischen Republik zugutekommt. Außerdem müsse es zu einer Angleichung der Flächenprämien im Osten und im Westen der EU kommen. Alle Landwirte in der EU stünden vor den gleichen Herausforderungen, unabhängig von unterschiedlichen Lohnkosten und Landpreisen, heißt es zur Begründung.

Die heutigen Umweltauflagen der GAP seien zu bürokratisch und ineffizient. Die bisherigen Auflagen kämen aus drei unterschiedlichen Bereichen, der Cross Compliance, dem Greening und den freiwilligen Agrarumweltprogrammen in der zweiten Säule der GAP (Ländliche Entwicklung). Das bringe einen hohen Verwaltungsaufwand und umfangreiche Kontrollen mit sich. Die bisher weitgehend einheitlichen Auflagen für die gesamte EU passten nicht in allen Mitgliedstaaten. Deshalb sollte die EU in der Agrarumweltpolitik zukünftig nur noch Ziele für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten vorgeben. Die EU-Mitgliedstaaten sollten daraufhin nationale Konzepte zum Erreichen der Ziele entwickeln. Für die Durchführung und die Kontrollen der Landwirte wären dann auch die EU-Mitgliedstaaten zuständig. Weiterhin sollen die Direktzahlungen an Umweltauflagen geknüpft werden. Allerdings sollen die EU-Mitgliedstaaten mehr Haushaltsmittel aus der ersten Säule der GAP in die zweite Säule umschichtigen dürfen, um die freiwilligen Umweltprogramme im Rahmen der ländlichen Förderung ausbauen zu können. An eine nationale Kofinanzierung soll die Umschichtung in die zweite Säule nicht gebunden werden.

Das sind erste Ideen, die zurzeit zwischen den verschiedenen Generaldirektionen der EU-Kommission verhandelt werden. Für den 29. November hat Hogan seine Mitteilungen zur Zukunft der GAP angekündigt. Anschließend können sie ein halbes Jahr im EU-Agrarrat und im Europaparlament beraten werden. Im zweiten Halbjahr 2018 will Hogan dann konkrete Gesetzesvorschläge für die GAP-Reform folgen lassen.